Landratsamt - Eingliederungshilfe
- Für Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gemeinschaft teilzuhaben eingeschränkt sind.
- Dazu gehören Menschen aller Altersgruppen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung.
- Information für Angehörige und Vertrauenspersonen über mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe und deren Voraussetzungen
Schwerpunkte:
- Informationen über Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und mögliche Leistungen
- Informationen über die Leistungsvoraussetzungen
Zielgruppen: Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Senioren
Kostenübernahme: Die Beratung ist kostenfrei.
Kontakt
Herr Junginger
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
07321-321-2349
07321-321-2420
f.junginger@landkreis-heidenheim.de
Website
Sprechzeiten:
Entsprechend den Öffnungszeiten des Landratsamtes Heidenheim:
Montag-Freitag 08:00-11:30 Uhr
Montag 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-17:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Hausbesuche sind möglich.